Beweissicherung


Bei einer außergerichtlichen Beweissicherung werden nach Möglichkeit alle bautechnische Zustände, für den Fall der Fälle, gerichtsverwertbar festgehalten.

 

Der Ortstermin zur Beweissicherung!
Vor Ort wird eine umfangreiche Sichtprüfung in den zu begutachtenden Bereichen, wie z.B:

  • Im Wohnungsbau
  • Im Verwaltungsbau
  • Im Gewerbebau
  • Bau von Straßen und Wegen

durchgeführt. Alle vorgefundenen und von mir festgestellten Zustände, Funtionen und/oder Merkmale der Objekte werden mit Fotos dokumentiert und schriftlich fest gehalten.

 

Die Beweissicherung - Das Ziel!
Das Ziel der Beweissicherung ist es, eine Unterscheidung von Bestandsschäden zu evtl. neu hinzugekommenen Schäden zu ermöglichen.

Dadurch können evtl. ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche zurückgewiesen werden. Sollten sich Baumaßnahmen, welcher Art auch immer, unmittelbar in der Nähe Ihres Eigentums anbahnen, könnten Sie mit einer Beweissicherung im Vorfeld sicher stellen, wie der Zusatnd vor Eintritt des Schadens war und somit den Verursacher der Schäden zur Verantwortung ziehen.

Natürlich können auch Sie als Bauherr eine Beweissicherung an den umliegenden Gebäuden veranlassen, um evtl. ungerechtfertigten Ansprüchen Ihnen gegenüber in der Zukunft entgegen zu wirken. Hierzu ist allerdings die Zustimmung der Besitzer unabdingbar.



Bezüglich eines Termines nehmen Sie doch per

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Sicher finden wir schnell einen Weg zur kurzfristigen Terminierung.