Verkehrswert Gutachten


Verkehrswertgutachten bei Kauf einer Immobilie

Unser Verkehrswert Gutachten bieten Ihnen eine sachliche Grundlage zu einer anstehenden Finanzierung und/oder bei den Preisverhandlungen. Weiterhin ersehen Sie, ob der Kaufpreis angemessen ist und mit welchen Sanierungsmaßnahmen Sie evtl. in der Zukunft rechnen müssen.

 

Verkehrswertgutachten bei Verkauf einer Immobilie

Sie haben sich entschlossen, Ihre Immobilie zu verkaufen? Unser Verkehrswert Gutachten hilft Ihnen, Ihre Immobile unter Berücksichtigung Wertrelavanter Faktoren richtig am Markt zu plazieren. Weiterhin könnte es für den Käufer eine wichtige Hilfe bei der Kaufentscheidung sein. Der Käufer erhält eine gewisse Sicherheit und Transparenz und Sie eine sachliche Grundlage bei den Preisverhandlungen.

 

Verkehrswertgutachten bei Erbschaft und Schenkung

Bei einer Erbschaft oder Schenkung bittet das Finanzamt die Erben und Beschenkten bezüglich der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer zur Kasse. Die Höhe der zu zahlenden Summe richtet sich nach dem Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie und/oder Grundstücks. Da das Finanzamt bei der Ermittlung des Wertes und der dadurch zu zahlenden Steuer ein einfaches Standartverfahren vornimmt, sind die dort errechneten Beträge meist sehr viel höher als der tatsächliche Wert. Wir berechnen des tatsächlichen Wert ihrer Immobilie und dokumentieren diesen in unserem Verkehrswert Gutachten.

 

Beim Ortstermin

Beim dem vereinbarten Ortstermin beurteile ich die Bausubstanz Ihrer Immobilie, Dokumentiere dies entsprechnd mit Fotos und halte für mich die wesendlichen Merkmale fest. Die Erstellung des Kurzgutachtens konzentriert sich dann auf die wichtigsten Prüfpunkte und Kriterien.

So ist es möglich, Ihnen ein schnelles und Kostengünstiges Kurzgutachten zu Ihrer Immobilie zu erstellen.

 

Optional kann im Vorfeld eine Wohnflächenberechnung erfolgen, falls diese nicht vorhanden ist. Diese wird dann in das Verkehrswert Gutachten einfließen.


Notwendige Unterlagen, die von Ihnen unentgeldlich zur Verfügung gestellt werden sollten, soweit vorhanden:

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
  • Baulastenauskunft
  • Altlastenauskunft
  • Miet- und Pachtverträge
  • Aktueller Energieausweis
  • Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
  • Vorhandene Wertermittlungen
  • Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
  • Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
  • Bauzeichnungen/Grundrisse
  • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
  • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
  • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen

Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung



Bezüglich eines Termines nehmen Sie doch per

Kontaktformular oder Telefonisch mit uns Kontakt auf.

Sicher finden wir schnell einen Weg zur kurzfristigen Terminierung.