Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sachverständigenbüros Uwe R. Korff,

sowie den Abteilungen: Mediation und Drohnenflug.

 

 1. Allgemeines - Geltungsbereich 

1.1

Für Bestellungen gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen - im Folgenden AGB genannt; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden/Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen. 

1.2

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

 

2. Angebot - Unterlagen - Eigentums- und Urheberrechte 

2.1

Unsere Angebote sind freibleibend, wenn nicht ausdrücklich eine Bindung vereinbart wird. Sofern eine Bindung an das Angebot unsererseits nicht ausdrücklich erklärt wurde oder die Annahme des Angebots seitens des Auftraggebers außerhalb der Bindungsfrist bei uns zugeht, gelten Aufträge erst durch unsere Bestätigung als angenommen.

2.2

Zu unserem Angebot gehörende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen usw. sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen.

Vor ihrer Weitergabe von Angebotsunterlagen an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

2.3

Die gesamten Dokumente und Unterlagen sind nur im Urzustand und in der durch den Auftragnehmer erstellten und ausgelieferten Zustand und dessen Inhalte Verbindlich. Jegliche Änderungen sind ohne schriftliche Zustimmung untersagt und Rechtswidrig.

 

3. Preise - Zahlungsbedingungen

3.1

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Büro Lichtenfels. ausschließlich Druck, Binden, Verpackung und Versand; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

3.2

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.3

Sofern nach den vertraglichen Vereinbarungen der Ausführungsbeginn für unsere Lieferung und Leistung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss liegt und nach Annahme des Auftrags unerwartete, von uns nicht zu vertretende, wesentliche Änderungen der Kosten eintreten, sind wir berechtigt, mit dem Auftraggeber über eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Verhältnisse zu verhandeln. Das gleiche Recht steht dem Auftraggeber bei wesentlichen Senkungen der Kosten zu. Kommt keine Einigung zustande, sind wir von der Vertragspflicht entbunden, ohne dass dahingehend Schadenersatz- oder Haftungsansprüche geltend gemacht werden können.

3.4

Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.5

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Alle unsere (weiteren) Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern. Ferner sind wir in diesen Fällen berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

3.6

Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Unterlagen des Auftraggebers

4.1

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen, die zur Erstellung des im Auftrag festgelegten Umfanges, Kostenneutral und schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. Für die Richtigkeit dieser Unterlagen ist er alleinig verantwortlich.

4.2

Der Auftraggeber ist ungeachtet der in Ziffer 4.1. niedergelegten Verpflichtung verpflichtet, uns alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen weiteren Informationen auf Anforderung unverzüglich in schriftlicher Form zu erteilen.

 

5. Lieferzeiten

5.1

Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers, insbesondere nach Ziffer 4.1 und 4.2. voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

5.3

Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

5.4

Sofern die Voraussetzungen von Ziffer 5.3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Sache in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

5.5

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5.7

Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5.8

Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers bleiben vorbehalten.

 

6. Gefahrübergang – Verpackung

6.1

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung "ab Büro Lichtenfels" vereinbart. Die Gefahr geht - unbeschadet Ziffer 5.4 - auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung bzw. Leistung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Büro verlassen hat. Falls die Versendung ohne unser Verschulden unmöglich wird oder sich verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

6.2

Sofern der Auftraggeber es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber.

 

7. Mängelhaftung

7.1

Abweichungen von vertraglich vereinbarten Spezifikationen, die sich im Rahmen der in den einschlägigen technischen Normen vorgesehenen Grenzen halten, begründen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.

7.2

Bei berechtigten Mängeln sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Wir tragen im Falle der Nacherfüllung die erforderlichen Aufwendungen jedoch nur bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung.

7.3

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.4

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.5

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.6

Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

7.7

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

 

8. Gesamthaftung

8.1

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in Ziffer 7 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

8.2

Die Begrenzung nach Ziffer 8.1 gilt auch, soweit der Auftraggeber anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

8.3

Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1

Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Dokumenten und Unterlagen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor (Vorbehaltslieferung). Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltslieferung zurückzunehmen. Bis zur vollständigen Zahlung ist es dem Auftraggeber strengstens untersagt, diese an Dritte weiter zu geben, zu Kopieren oder anderweitig zu seinem Vorteil zu nutzen.

9.2

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltslieferung pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.